Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 5. Februar 1868

Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 1, Seite 4
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Februar 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 43.) Dem Kaufmann W. E. Matthießen in Harburg ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Großbritannischer Vicekonsul daselbst ertheilt worden.


(Nr. 44.) Dem Dr. Ellendorf in Wiedenbrück ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Konsul der Republik Costa-Rica daselbst ertheilt worden.


(Nr. 45.) Dem Kaufmann I. W. Kück in Altona ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Generalkonsul der Dominikanischen Republik zu Altona ertheilt worden.


(Nr. 46.) Dem Kaufmann Rudolph Büttner in Stolpmünde ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Schwedisch-Norwegischer Vicekonsul daselbst ertheilt worden.