Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 27. August 1868

Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 28, Seite 480
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. August 1868
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(Nr. 159.) Dem Carl Johann Friedrich Rooth in Kiel ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Schwedisch-Norwegischer Konsul daselbst ertheilt worden.


(Nr. 161.) Dem Kaufmann Th. Hollesen in Rendsburg ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Belgischer Konsul daselbst ertheilt worden.