Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 21. Januar 1869

Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 1, Seite 31
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 21. Januar 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 222.) Dem Bankier A. Salinger in Berlin ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Niederländischer Generalkonsul daselbst ertheilt worden.


(Nr. 223.) Dem bisherigen Kaiserlich Brasilianischen Vizekonsul Joseph Behrend in Stettin ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Kaiserlich Brasilianischer Konsul daselbst ertheilt worden.


(Nr. 224.) Dem Kaufmann Wilhelm Küster zu Stolp ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Dänischer Vizekonsul daselbst ertheilt worden.


(Nr. 225.) Dem Herrn M. Huet ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Kaiserlich Französischer Konsul in Stettin ertheilt worden.


(Nr. 226.) Dem bisherigen Kanzler beim Königlich Belgischen General-Konsulat in Cöln, Prosper Graff, und dem Kaufmann Adolph Rautenstrauch ebendaselbst ist zu ihrer Ernennung zum Königlich Belgischen Konsul resp. zum Königlich Belgischen Vizekonsul das Exequatur Namens des Norddeutschen Bundes ertheilt worden.