Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte. Vom 14. Dezember 1869

Gesetzestext
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Titel: Ertheilung des Exequatur an Konsuln auswärtiger Mächte.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 38, Seite 690
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Dezember 1869
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(Nr. 391.) Dem zum Generalkonsul der Argentinischen Republik für den Norddeutschen Bund ernannten bisherigen Argentinischen Konsul Heinrich Cammann in Harburg ist das Exequatur zu dieser Ernennung mit dem amtlichen Wohnsitz zu Altona Namens des Norddeutschen Bundes ertheilt worden.


(Nr. 392.) Dem Herrn G. N. Boysen zu Husum ist Namens des Norddeutschen Bundes das Exequatur als Königlich Schwedisch-Norwegischer Vizekonsul daselbst ertheilt worden.