Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 8. Juni 1869
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(Nr. 290.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Königlich Preußischen Legationsrath Hermann Carl Wilke
zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für Großbritannien und Irland in London zu ernennen geruht.
(Nr. 291.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann G. Dentzelmann zu d’Urban (Kolonie Natal in Afrika)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 292.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Arthur James Walker Arnott zu Port Louis (Insel Mauritius)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 293.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Konsul R. Lindau in Nagasaki,
- den bisherigen Preußischen Vizekonsul C. Gaertner in Hakodade,
- den Kaufmann Adolph Leysner zu Niegata, und
- den Kaufmann Adolph Reis zu Yokohama
zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.