Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 3. Juli 1868
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(Nr. 122.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Lübeckischen Generalkonsul Peter Heinrich von Witt zu St. Petersburg zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.