Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 27. August 1870

Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 35, Seite 512
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 27. August 1870
Inkrafttreten:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 552.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Heinrich Werlemann zu Lüttich

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 553.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann John Makintosh

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Inverness zu ernennen geruht.


(Nr. 554.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann P. S. B. Wesenberg

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Laurvig, und

den Kaufmann A. Natvig

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes in Krageroe zu ernennen geruht.


(Nr. 555.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Joseph Strangmann

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes zu Waterford zu ernennen geruht.