Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 23. November 1868
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(Nr. 188.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Frederic Augustus Clairmonts zu Bridgetown (Insel Barbodos)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 189.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Herman Haupt zu Rio de Janeiro und den bisherigen Lübeckischen Vizekonsul Wilhelm Otto zu Pernambuco
zu Konsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 190.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Konsul Paul Leßler zu Bangkok
zum Konsul des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht. [520]
(Nr. 191.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Preußischen Vizekonsul Friedrich Wilhelm Nordenholz zu Buenos-Ayres
zum Konsul des Norddeutschen Bundes, und
- den Preußischen Vizekonsul Jakob Andreas Spangenberg zu Gualeguaychú, sowie den Kaufmann Wilhelm Tietjen zu Rosario de Santa Fé
zu Vizekonsuln des Norddeutschen Bundes zu ernennen geruht.
(Nr. 192.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den Kaufmann Carl Wilhelm Diehl zu Montevideo
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.
(Nr. 193.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes
- den bisherigen Preußischen Konsul Michael Surrur zu Damiette (Aegypten)
zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.