Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 19. Mai 1870

Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 14, Seite 121 - 122
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 19. Mai 1870
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 478.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Miller in St. Vicente (Kap Verdische Inseln)

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 479.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Johann Caspar Stienen in Ancona den Kaufmann H. von Bremen

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 480.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Hütten-Ingenieur und Chemiker Ch. J. Schirbach zu Carloforte

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.[122]


(Nr. 481.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Ignacio Medina zu Adra

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 482.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann L. Marincola in Catanzaro

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.