Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 17. Februar 1869

Gesetzestext
fertig
Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 4, Seite 44
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 17. Februar 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 234.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den mit dem Karakter als Generalkonsul bekleideten bisherigen Preußischen Konsul Dr. Rosen in Belgrad zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 235.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Preußischen Vizekonsul C. H. Ferro zu La Valette (Malta) zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 236.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den bisherigen Preußischen Vizekonsul J. Peratoner zu Catania zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 237.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Königlich Preußischen Regierungsrath Carl Ludwig v. Waecker-Gotter zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Pesth zu ernennen geruht.