Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 14. Januar 1870

Gesetzestext
fertig
Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 1, Seite 28
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 14. Januar 1870
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[28]


(Nr. 409.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Königlich Preußischen, Hamburgischen und Bremischen Vizekonsul J. Stuart Day zu Cowes (Insel Wight)

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 410.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann David Mack zu Mailand

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.