Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 13. April 1869

Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 11, Seite 108
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 13. April 1869
Inkrafttreten:
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(Nr. 264.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Königlich Preußischen Legationsrath Guido v. Grabow

zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für die Republik Venezuela zu ernennen geruht.

Derselbe ist zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der Regierung der genannten Republik beglaubigt worden und hat sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 15. Februar d. J. übergeben.


(Nr. 265.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Theodor Schultz zu Zanzibar

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 266.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Adolph Seinecke zu Cincinnati

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 267.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes den Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes bei der Regierung der Republik Chili, Levenhagen, zugleich zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes für die genannte Republik zu ernennen geruht.


(Nr. 268.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Bernhard Eckelmann zu Ponce (Portoriko)

zum Vizekonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.