Ernennung zu Deutschen Bundeskonsuln. Vom 1. März 1870

Gesetzestext
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Titel: Ernennung zu Bundeskonsuln.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 4, Seite 37 - 38
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. März 1870
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 422.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Königlich Preußischen Generalkonsul Freiherrn Alphons v. Rothschild zu Paris

zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes, und

den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Dr. Felix Bamberg zu Paris

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 423.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Königlich Preußischen Generalkonsul Freiherrn v. Rechenberg zu Warschau

zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 424.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Bundeskonsul Dr. Rosen zu Belgrad

zum Generalkonsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 425.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Advokaten Dr.Johannes Luehrsen aus Hamburg

zum Konsul des Norddeutschen Bundes in Smyrna zu ernennen geruht.


(Nr. 426.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann Matthew Trotter Johnston in Viktoria (British Columbia)

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht. [38]


(Nr. 427.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Königlich Preußischen Konsul Chr. A. Creighton zu Halifax

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 428.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den Kaufmann J. Ziekursch zu Coquimbo (Chile)

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 429.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Vizekonsul des Norddeutschen Bundes Dr. Hoyer zu Moskau

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 430.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

an Stelle des auf seinen Antrag ausgeschiedenen Bundeskonsuls Hermann Vollmar in Barcelona, den Kaufmann Georg Vollmar

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 431.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

an Stelle des verstorbenen Bundeskonsuls Kressner in Palermo den Kaufmann Georg Kopp daselbst

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.


(Nr. 432.) Seine Majestät der König von Preußen haben im Namen des Norddeutschen Bundes

den bisherigen Königlich Preußischen Vizekonsul J. Uhler zu Mahon

zum Konsul des Norddeutschen Bundes daselbst zu ernennen geruht.