Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 6. Oktober 1869

Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Zollvereinsbeamten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 35, Seite 671
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Oktober 1869
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 345.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll-und Steuerwesen, folgenden Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Vereinskontroleure beigeordnet worden, und zwar:

A. im Königreich Preußen:

1) den Hauptämtern zu Magdeburg und Wittenberge an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich Sächsischen Zollinspektors Schmid der Königlich Sächsische Ober-Steuerkontroleur v. Wachsmann mit dem Wohnsitz in Magdeburg,
2) den Hauptämtern zu Biebrich und Oberlahnstein der den Hauptämtern zu Frankfurt a. M. und Hanau als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Bayerische Zollinspektor Ziebland unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Frankfurt a. M.;

B. im Großherzogthum Baden:

1) den Hauptämtern zu Stühlingen und Thiengen der den Hauptämtern zu Ueberlingen und Randegg mit dem Wohnsitz in Singen als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Ober-Steuerkontroleur Freytag unter Entbindung von der Kontrole des Hauptamtes zu Ueberlingen und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Waldshut,
2) dem Hauptamte zu Ueberlingen der den Hauptämtern zu Friedrichshafen und Constanz als Vereinskontroleur beigeordnete Königlich Preußische Steuerinspektor Villaret unter Beibehaltung seines Wohnsitzes in Constanz;

C. im Großherzogthum Hessen:

den Hauptämtern zu Darmstadt und Offenbach an Stelle des von der Kontrole dieser Hauptämter entbundenen Vereinskontroleurs, Königlich Bayerischen Zollinspektors Ziebland zu Frankfurt a. M., der Königlich Preußische Steuerinspektor Klostermann unter gleichzeitiger Uebertragung der Kontrole des Hauptamtes zu Gießen und unter Anweisung seines Wohnsitzes in Darmstadt.