Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 31. Oktober 1871
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(Nr. 712.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36. der Verfassung des Deutschen Reichs ist, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, den im Großherzogthum Baden belegenen Hauptämtern zu Stühlingen, Thiengen und Randegg, an Stelle des Königlich Preußischen Steuerinspektors Freytag, der bisherige Vereinskontroleur in Kehl, Königlich Preußische Steuerinspektor Katsch, unter Anweisung seines Wohnsitzes in Waldshut, als Vereinskontroleur bis auf Weiteres beigeordnet worden.