Ernennung von Zollvereinsbeamten. Vom 19. Mai 1870
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(Nr. 477.) Auf Grund der Bestimmung im Artikel 20. des Vertrages zwischen dem Norddeutschen Bunde, Bayern, Württemberg, Baden und Hessen, die Fortdauer des Zoll- und Handelsvereins betreffend, vom 8. Juli 1867. (Bundesgesetzbl. S. 81.) sind von dem Präsidium des Deutschen Zoll- und Handelsvereins, nach Vernehmung des Ausschusses des Bundesrathes für Zoll- und Steuerwesen, folgenden, im Königreich Bayern belegenen Hauptämtern die nachbenannten Beamten als Vereinskontroleure beigeordnet worden, und zwar:
- 1) den Hauptämtern zu Passau und Simbach an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Hoff der Königlich Preußische Steuerinspektor Biesterfeld mit dem Wohnsitz in Passau, und
- 2) den Hauptämtern zu Aschaffenburg, Marktbreit, Schweinfurt und Würzburg an Stelle des in den Ruhestand getretenen Königlich Preußischen Steuerinspektors Bon der Königlich Preußische Zollexpeditions-Vorsteher Altwasser mit dem Wohnsitz in Würzburg.