Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 30. Juni 1869

Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1869, Nr. 27, Seite 288
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 30. Juni 1869
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(Nr. 315.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, den bisherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes in Constantinopel, Königlich Preußischen Wirklichen Geheimen Rath und Kammerherrn Grafen v. Brassier de St. Simon zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes am Königlich Italienischen Hofe zu ernennen.