Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 29. Februar 1868

Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 4, Seite 17
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 29. Februar 1868
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 65.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Griechenland, von Wagner, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Griechenland sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 12. Februar d. J. zu überreichen.