Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 25. Februar 1868
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(Nr. 62.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem Könige von Portugal, Grafen v. Brandenburg, zugleich als außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.
- Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Könige von Portugal sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 20. Februar d. J. zu überreichen.