Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 25. April 1868

Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 9, Seite 115
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 25. April 1868
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(Nr. 90.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren Ministerresidenten am Kaiserlich Brasilianischen Hofe, Saint Pierre, zugleich als Ministerresidenten des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, Seiner Majestät dem Kaiser von Brasilien sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 11. März d. J. zu überreichen.