Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten. Vom 15. Juni 1868

Gesetzestext
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Titel: Ernennung von Bundesgesandten bei auswärtigen Mächten.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1868, Nr. 18, Seite 334
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 15. Juni 1868
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(Nr. 114.) Seine Majestät der König von Preußen haben Allergnädigst geruht, Allerhöchstihren Geschäftsträger bei der Republik Chili, Levenhagen, zugleich als Geschäftsträger des Norddeutschen Bundes zu beglaubigen.

Derselbe hat die Ehre gehabt, dem Präsidenten der Republik Chili sein Beglaubigungsschreiben in dieser Eigenschaft am 6. April d. J. zu überreichen.