Ermächtigung von Deutschen Konsuln. Vom 28. September 1872
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(Nr. 887.) Dem Ministerresidenten des Deutschen Reichs in den Vereinigten Staaten von Columbien Dr. Schumacher ist die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, innerhalb seines Amtsbezirks bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.