Ermächtigung von Deutschen Konsuln. Vom 2. Mai 1871
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(Nr. 635.) Dem Geschäftsträger und Generalkonsul für die Republik Venezuela, Legationsrath v. Gülich zu Carácas, ist auf Grund des §. 1. des Gesetzes vom 4. Mai 1870. (Bundesgesetzbl. S. 599.) für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von Deutschen zu beurkunden.