Erlaß des Kronprinzen wegen Übernahme der Stellvertretung des Kaisers in den Regierungsgeschäften

Gesetzestext
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Titel: Erlaß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Uebernahme der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 14, Seite 102
Fassung vom: 5. Juni 1878
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 6. Juni 1878
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(Nr. 1243.) Erlaß Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen wegen Uebernahme der Stellvertretung Sr. Majestät des Kaisers in den Regierungsgeschäften. Vom 5. Juni 1878.

In der Anlage lasse Ich Ihnen eine von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige an Mich gerichtete Allerhöchste Order mit der Weisung zugehen, dieselbe nebst Meinem gegenwärtigen Erlasse durch das Reichs-Gesetzblatt zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Es ist Mein fester Wille, die Mir von des Kaisers und Königs Majestät übertragene und von Mir übernommene Stellvertretung unter gewissenhafter Beobachtung der Verfassung und der Gesetze nach den Mir bekannten Grundsätzen Seiner Majestät, Meines Kaiserlichen Vaters und Herrn, zu führen.

Berlin, den 5. Juni 1878.
 Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

  Fürst v. Bismarck.

An den Reichskanzler.