Erlaß über die Zuständigkeit auf dem Gebiete des Naturschutzes
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Zur Vereinheitlichung der Rechtsgrundlagen und der Zuständigkeiten auf dem Gebiete des Naturschutzes gehen auf den Reichsforstmeister über
- vom Reichs- und Preußischen Minister des Innern und vom Reichs- und Preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung die Angelegenheiten des Naturschutzes und der Naturdenkmalpflege,
- vom Reichs- und Preußischen Minister für Ernährung und Landwirtschaft die Angelegenheiten des Vogelschutzes.
- Das Nähere wegen der Überleitung bestimmen die benannten Minister im gegenseitigen Einvernehmen.
- Berlin, den 26. Juni 1935.