Erlaß über die Führung der Wehrmacht

Gesetzestext
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Titel: Erlaß über die Führung der Wehrmacht.
Abkürzung:
Art: Erlass
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1938 Teil I, Nr. 10, Seite 111
Fassung vom: 4. Februar 1938
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Februar 1938
Inkrafttreten: 4. Februar 1938
Anmerkungen: siehe auch Nationalsozialistisches Recht
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Quelle: Commons
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Erlaß über die Führung der Wehrmacht.
Vom 4. Februar 1938.
Die Befehlsgewalt über die gesamte Wehrmacht übe ich von jetzt an unmittelbar persönlich aus.
Das bisherige Wehrmachtsamt im Reichskriegsministerium tritt mit seinen Aufgaben als „Oberkommando der Wehrmacht“ und als mein militärischer Stab unmittelbar unter meinen Befehl.
An der Spitze des Stabes des Oberkommandos der Wehrmacht steht der bisherige Chef des Wehrmachtsamts als „Chef des Oberkommandos der Wehrmacht“. Er ist im Range den Reichsministern gleichgestellt.
Das Oberkommando der Wehrmacht nimmt zugleich die Geschäfte des Reichskriegsministeriums wahr, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht übt in meinem Auftrage die bisher dem Reichskriegsminister zustehenden Befugnisse aus.
Dem Oberkommando der Wehrmacht obliegt im Frieden nach meinen Weisungen die einheitliche Vorbereitung der Reichsverteidigung auf allen Gebieten.
Berlin, den 4. Februar 1938.
Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister und Chef der Reichskanzlei
Dr. Lammers


Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht
Keitel