Diskussion:Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Belgien, betreffend den gegenseitigen Austausch von kleinen Packeten und von Geldsendungen

Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von A. Wagner in Abschnitt Berichtigung zu diesem Gesetz bekannt?

scan Bearbeiten

scan auf commons lässt sich nicht Blättern.-- StaNi 1 13:09, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten


Korrekturverfahren - Abstufung Bearbeiten

Ist die Transkription als "korrigiert" eingestellt worden? -- StaNi 1 13:18, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

automatisierte Antwort (gilt weiterhin) Bearbeiten

1.) kommt noch 2.) ja, immer --A. Wagner 14:13, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Zu 2): Dieser Text hat nie denn Status "unkorrigiert" (~= Transkr. bei längere Texte) gehabt. (Französisch / Antiqua nicht mal <tt> !).
Bitte von Neuem: STATUS vorerst zurückstellen auf "unkorrigiert"?
Neee, natürlich nicht. Der Text ist ein OCR-Text, deshalb merke: 1. OCR=unkorrigiert, 2. Mensch liest und korrigiert OCR und lädt dann hoch=korrigiert. Das ist so einfach wie ein 4:1 gegen 3 Löwen. --A. Wagner 18:01, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
ok -- StaNi 1 19:15, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

FREMDSPRACHIGE TEXTE WERDEN NICHT IN ANTIQUA GESETZT Bearbeiten

siehe Editionsrichtlinien, das ist eine Frage des Respektes der fremden Sprache gegenüber. Die saßen doch nicht alle an der Schreibmaschine!!!--A. Wagner 21:24, 27. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Vor dem Kopf klatsch
Klar. Wo habe ich das denn her??? Hitzeschlag?
Wird berichtigt werden bevor "fertig"-- StaNi 1 20:47, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Berichtigung zu diesem Gesetz bekannt? Bearbeiten

(de) Art. 19. meint (... 3 Frcs.) 75 Cent.;
(fr) (... 3 Frcs.) 65 Centimes
fragt sich -- StaNi 1 21:02, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Tja, ist schwer zu sagen. Mach am besten eine Anmerkung, das wir an diesem "Schlamassel" keine Schuld tragen. --A. Wagner 21:43, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten
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