Diskussion:Münzgesetz
In Artikel 15 heisst es:
1/5 Groschenstücke zum Werthe von 20 Pfennig
Müssen das da nicht 2 Pfennig sein, sonst wäre ja 1/5 Groschen doppelt soviel Wert gewesen wie 1/2 Groschen?
In Artikel 15 heisst es:
1/5 Groschenstücke zum Werthe von 20 Pfennig
Müssen das da nicht 2 Pfennig sein, sonst wäre ja 1/5 Groschen doppelt soviel Wert gewesen wie 1/2 Groschen?