Diskussion:Civilprozeßordnung. Achtes Buch

kleine amerkung betreffs der Arestaussprechung: nach EMRK ist die Androhung mehrerer Zwangsmassnahmen gleichzeitig verboten. Weiter ist der Arrest wegen nichteinhalten vertraglicher Erfüllungen nicht gestattet. Niemand darf wegen finanzieller Schulden in Haft genommen werden

Beginne eine Diskussion über Civilprozeßordnung. Achtes Buch

Eine Diskussion beginnen
Zurück zur Seite „Civilprozeßordnung. Achtes Buch“.