Diskussion:Civilprozeßordnung. Achtes Buch
kleine amerkung betreffs der Arestaussprechung: nach EMRK ist die Androhung mehrerer Zwangsmassnahmen gleichzeitig verboten. Weiter ist der Arrest wegen nichteinhalten vertraglicher Erfüllungen nicht gestattet. Niemand darf wegen finanzieller Schulden in Haft genommen werden