Diskussion:Bundesgerichtshof - Topographische Landeskarten

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von FrobenChristoph

Da es sich um ein Urteil handelt, und bei der Quelle um eine pdf-Datei, habe ich, der besseren Les- und Zitierbarkeit, den einzelnen Seiten laut Vorlage die Seitenzahlen beigefügt. Zabia 17:17, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Kann ich nicht nachvollziehen. Wieso sollte hier anderes gelten als bei irgendwelchen belletristischen Texten, wo wir den Text zusammenziehen und es einfach bei der Angabe der Seitenzahlen in Klammern bewenden lassen? Ich finde das hier absolut schlecht lesbar. Der Text sollte wie Bundesverwaltungsgericht - Benutzung des Politischen Archivs aussehen --FrobenChristoph 17:22, 4. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

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