Diskussion:Allgemeines Deutsches Kommersbuch:43

Dieses Lied, die offizielle Hymne von Württemberg, ist gewidmet dem Grafen Eberhard im Barte.


Eberhard V. (1445 - 1496), genannt 'im Bart', gilt als der bedeutendste mittelalterliche Landesherr Württembergs. Er kam schon mit 14 Jahren 1459 an die Macht und gründete 1477 die Universität Tübingen. 1482 erreichte er mit dem 'Münsinger Vertrag' die Wiedervereinigung des durch Kämpfe mit den Pfalzgrafen geteilten Landes.

Der krönende Abschluß seines Lebenswerkes war der in diesem Lied besungene Reichstag 1495 in Worms, als dessen Ergebnis Kaiser Maximilian I. Württemberg zum Herzogtum erhob, ein Vorgang, der Ende 1995 mit 500-Jahr-Feiern als offizielle Gründung des Landes gefeiert wurde.

Obwohl ein mittelalterlicher, absolutistischer Monarch, war Eberhard bei seinen Untertanen durch seine Regentschaft sehr beliebt und begründete wahrscheinlich das Wort vom 'Landesvater'. Als in Erz gegossenes Reiterstandbild steht er heute im Hof des Alten Schlosses in Stuttgart.

Zurück zur Seite „Allgemeines Deutsches Kommersbuch:43“.