Bezirkszuweisung für Deutsche Konsuln. Vom 16. Juli 1872
[288]
(Nr. 860.) Von dem Jurisdiktionsbezirke des Kaiserlichen Konsulats in Konstantinopel ist der südliche Theil der Dardanellen, von Nagara Point im Norden an, auf der Anatolischen Seite bis zur Besika-Bay einschließlich, und die Insel Tenedos abgezweigt und dem Vizekonsul Grosse in den Dardanellen (Tschanak-Kalessi) als Jurisdiktionsbezirk zugewiesen worden.