Benutzer:Scialfa/Kontrollratsgesetz Nr. 2
- Der Kontrollrat verordnet wie folgt:
Artikel I
Bearbeiten1. Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, ihre Gliederungen, die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhängigen Organisationen, einschließlich der halbmilitärischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen, die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen wurden, sind durch vorliegendes Gesetz abgeschafft und für ungesetzlich erklärt.
2. Diejenigen Naziorganisationen, die auf der Liste im Anhang aufgeführt sind, oder solche, die außerdem zusätzlich bezeichnet werden sollten, sind ausdrücklich aufgelöst.
3. Die Neubildung irgendeiner der angeführten Organisationen, sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen, ist verboten.
Artikel II
Bearbeiten- Jegliche Immobilien, Einrichtungen, Fonds, Konten, Archive, Akten und alles andere Eigentum der durch vorliegendes Gesetz aufgelösten Organisationen sind beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird durch die Militärbefehlsstellen vorgenommen; allgemeine Direktiven über die Verteilung des beschlagnahmten Eigentums werden durch den Kontrollrat gegeben.
Artikel III
Bearbeiten- Solange das erwähnte Eigentum nicht tatsächlich unter die Kontrolle der Militärbefehlsstellen gestellt ist, werden sämtliche Offiziere und alles andere Personal, einschließlich der Verwaltungsbeamten und aller anderen Personen, die für dieses Eigentum haftbar sind, persönlich dafür verantwortlich gemacht, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Eigentum in unberührtem Zustand zu erhalten und alle Befehle der Militärbefehlsstellen auszuführen, die dieses Eigentum betreffen.
Artikel IV
Bearbeiten- Jeder, der irgendeiner Bestimmung des vorliegenden Gesetzes zuwiderhandelt, setzt sich strafrechtlicher Verfolgung aus.
- Ausgefertigt in Berlin, 10. Oktober 1945.
(Die in den drei offiziellen Sprachen abgefaßten Originaltexte dieses Gesetzes wurden von P. Koenig, Armeekorps-General, V. D. Sokolovsky, General der Armee, Dwight D. Eisenhower, General der Armee, und B. H. Robertson, Generalleutnant unterzeichnet.)
- 1. Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei
- 2. Partei-Kanzlei
- 3. Kanzlei des Führers der NSDAP.
- 4. Auslandsorganisation
- 5. Volksbund für das Deutschtum im Ausland
- 6. Volksdeutsche Mittelstelle
- 7. Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des NS.-Schrifttums
- 8. Reichsorganisationsleiter der NSDAP.
- 9. Reichsschatzmeister der NSDAP.
- 10. Beauftragter des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP.
- 11. Reichspropagandaleiter der NSDAP.
- 12. Reichsleiter für die Presse und Zentralverlag der NSDAP. (Eher-Verlag)
- 13. Reichspressechef der NSDAP.
- 14. Reichsamt für das Landvolk
- 15. Hauptamt für Volksgesundheit
- 16. Hauptamt für Erzieher
- 17. Hauptamt für Kommunalpolitik
- 18. Hauptamt für Beamte
- 19. Beauftragter der NSDAP. für alle Volkstumsfragen
- 20. Rassenpolitisches Amt der NSDAP.
- 21. Amt für Sippenforschung
- 22. Kolonialpolitisches Amt der NSDAP.
- 23. Außenpolitisches Amt der NSDAP.
- 24. Reichstagsfraktion der NSDAP.
- 25. Reichsfrauenführung
- 26. NSD.-Ärztebund
- 27. Hauptamt für Technik
- 28. NS.-Bund Deutscher Technik
- 29. NS.-Lehrerbund
- 30. Reichsbund der Deutschen Beamten
- 31. Reichskolonialbund
- 32. NS.-Frauenschaft
- 33. NS.-Reichsbund Deutscher Schwestern
- 34. Deutsches Frauenwerk
- 35. Reichsstudentenführung
- 36. NS.-Studentenbund
- 37. Deutsche Studentenschaft
- 38. NSD.-Dozentenbund
- 39. NS.-Rechtswahrerbund
- 40. NS.-Altherrenbund der Deutschen Studenten
- 41. Reichsbund Deutsche Familie
- 42. Deutsche Arbeitsfront
- 43. NS.-Reichsbund für Leibesübungen
- 44. NS.-Reichskriegerbund
- 45. Reichskulturkammer
- 46. Deutscher Gemeindetag
- 47. Geheime Staatspolizei
- 48. Deutsche Jägerschaft
- 49. Sachverständigenbeirat für Bevölkerungs- und Rassenpolitik
- 50. Reichsausschuß zum Schutze des Deutschen Blutes
- 51. Winterhilfswerk
- 52. Hauptamt für Kriegsopfer
- 53. NSKOV (NS.-Kriegsopferversorgung)
- 54. SA. (Sturmabteilungen), einschließlich der SA.-Wehrmannschaften
- 55. SS. (Schutzstaffeln), einschließl. der Waffen-SS. und des SD. (Sicherheitsdienst) sowie aller Dienststellen, die Befehlsgewalt über die Polizei und SS.haben
- 56. NSKK. (NS.-Krafttahrerkorps)
- 57. NSFK. (NS.-Fliegerkorps)
- 58. HJ. (Hitler-Jugend), einschließlich der angeschlossenen Organisationen
- 59. RAD. (Reichsarbeitsdienst)
- 60. OT. (Organisation Todt)
- 61. TENO. (Technische Nothilfe)
- 62. NSV. (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt)