Benutzer:HCPollmer/Kauf Reisewitz 1692

Quelle HStA 10024 Geheimer Rat (Geheimes Archiv), Loc. 9900/34 [103-18]

Die Erhandlung des Börnerischen an dem Plauischen Grund gelegenen Forwergs u. Garthens betr. 1692



Bl. 1 Titelblatt der Akte

Bl. 2 Schreiben von Johann Georg IV. an Oberhofjägermeister Erdmannsdorf und Cämmerer Planitzen vom 28.6.1692 mit dem Auftrag, Reisewitz von Börner zu erwerben, Text s. [148, S. 68]

Bl. 3+4 Schreiben der beiden Beauftragten vom 7.7.1692 an Börner mit entspr. Angebot, Text s. [148, S. 68]

Bl. 5-11 Kaufvertrag vom 12.7.1692

[5] Im Nahmen Gottes,

Sey hiermit kund und zu wißen, Daß Dato von Sr. Churf. Durchl. zu Sachßen resp. … HoffJägermeistern und Cämmeren Tit. Herrn Wolff Dietrich von Erdmannsdorff und Tit. Herrn Rudolph August Edler von der Planitz, in erhaltener Churf. gnädigster Commission sub. dato Dresßden am 28. Juny 1692 mit auch Sr. Churf. Durchl. Hoff und Ober consistorial Rathe Tit. Herrn Dr. Johann George Börnern nachfolgender Kauff Contract biß auf Churf. Durchl. gnädigste Ratification getroffen und geschloßen worden. Nehmlich es verkaufft dem Duchlauchtigsten des … Röm. Reichs Erz Marschalle und Churfürsten zu Sachßen auch Burggrafen zu Magedeburg, Herzog Johann [6] Georg dem Vierdten seinem gnädigsten Herrn sowohl deroselben Erben und Nachkommen, ermeldter Hoff Rath Börner sein Guth und den … mit großen Kosten angerichteten Garthen zu Plauen mit denen darauf befindlichen Wohn Gebäuden, Scheunen und Ställen, und was bey solchen Wand, Nied und Nagel fest ist, ingleichen denen so wohl dazugehörigen als absonderlich von seinen seel. Vater wie auch von ihm von George Zimmermannen, George Barthen und Peter Grahlen darzu erkaufften Feldern, Wiesen, Flecken und andren Gerechtigkeiten, jedoch alles durch den Bausch und Bogen, nicht weniger allen in dem Garten vorhandenen Statuen, Piedestallen, kupffernen Schalen, auch fremden und andern Gewächßen, ingleichen em bey dem Guthe und Garten befindlichen Inventario an … Schiff und … auch Garten Geräthen, wie solches alles in ein absonderliches Inventarium gebracht und von dem darzu requirirten Notario ausgefertiget und vollzogen [7] worden. Um auch ferner der heurigen Erndte, auch dem dabey befindlichen Getreyde überall nichts ausgeschloßen, außer denen Mobilien, Getreyde auch Stroh-Vorrath, jedoch daß an Korn oder Mehl, so viel als zur Brödtung biß zu der Erndte von nöthen, zurücke gelaßen werden soll, mit allen Gerechtigkeiten und Befreyungen und Zinsen?? diese sonder Gewehr wir auch allen darauf befindlichen und folgenden Beschwerungen, als von dem Guthe und Garten zu Plauen 108 Thlr. so zu versteuern , 2 Scheffel 5/8 Korn und 2 Scheffel 5/8 hafer in das Hospital Amt Materni und 2 Scheffel Korn Gottes Kasten zum S. Creuz??? zu Michaelis zu erschütten, hierüber auch was an ??? Tägen?? nach Ostern praetentiret wird, dann von keinermanns??? Felde 20 gr.?? Erbzinß ½ Scheffel Zinß Korn und ½ Scheffel Hafer, beydes ins Amt Materni und ferner von Peter Grahlens Felde 18 Thlr. zu versteuern, Item den Pfarrer zu Plauen ½ ??? Korn und der Kirche daselbst 1 Gr. Erb und 2 gr. Berg??zinß jährl. zu entrichten, Und dann endlich von George Barths nach Liebta gehörigen [8] Viertel Acker 2 Fl. 10 gr. Hufen?? Felder??, 60 Thlr. zu versteuern, 12 gr. jährlich Erbzinß halb Michaelis und halb Walp. Item 1 Viertel Korn und 2 Viertel Hafer, Getreydicht Zinß in das Procuratur Amt zu erschütten, und was noch hierüber in die Gemeinden an Quatember und Festen?? abgegeben auch wegen der Fuhren und Dienste mit entrichtet werden muß, Allermaßen ?? Verkäuffer und deßen Vater solches geruhet?? und gebrauchet, oder auch nutzen und gebrauchen kann, um und vor Acht Tausend Thaler ganzer Haupt und Kauff Summe ... ... auch außer dem Verkäuffers Eheliebsten gehörigen Schlüßel Gelde an zweyhundert Thalern und jeder an guter unverbothenen?? Reichs Münze den Thaler zu 24 guter Groschen und den Groschen zu 24 Pfg gerechnet, folgendergestalt zu bezahlen, alß: Viertausend Thaler nebenst dem Schlüßel Gelde alsbald baar vor der Tradition solches Guths und Garthens, und dann die übrigen Viertausend Thaler an guten Münz Sorten, Weihnachten dieses Jahres ohnfehlbar zu bezahlen, Gestalt denn [9] auch bis die völlige Bezahlung würklich erfolget, das Guth und Garthen Herrn Verkäuffern zum ausdrücklichen Unterpfand?? stehen und hafften soll.

Und weil?? auf solchem Guthe auch noch 127 Fl. 12 gr. Capital der Kirche zu Plauen, so Michaelis mit 5 Fl. 1 gr. 6 Pfg. verzinset werden, ingleichen 111 Fl. 9 gr. Capital dem Pfarrer daselbst, halb Walp. und halb Michaelis zu verzinsen, hafften hierüber wegen unabgeführter Acker Dienste nach ??? einzige praetension an Herrn Verkäufern gemachet werden in allen, Alß ??? Ihr Churfürstl. Durchl. die Capitalia absonderlich abzuführen oder ferner zu verzinsen, gleichfalls über sich nehmen, auch ihn von der wegen der Acker Tage gemachten Praetension, als welche ohne dem als ein onus reale von dem Guthe abgestattet worden müste, gänzlichen liberiren, also daß andre?? deswegen noch sonsten solches Guths halber bey Herrn Verkäuffern etwa zugeführt, noch Er außer daß Er das Guth und Felder sonsten vor Schulden und Gulden [10] landüblich gewehre, auch bis Johannis was an Steuern und andern Berechnungen??? gefällig gewesen, nebenst dem Gesinde Lohn bis dahin richtig mache, zur evution?? verbunden sein soll, Und wir nun mit solchem Kauff Contract und ??? dießfalls abgehandelt, sowohl erweldte Herren Commissarien als Herr Verkäuffer wohlzufrieden.

Alß renunciren dieselben reciproce allen und jeden Ausflüchten und Wohlthaten der Rechte insonderheit aber, ob wäre ein anders abgeredet als niedergeschrieben, ingleichen der Laesion auch über die Helffte zu Catrin ? lasio envrinissima genannt, darüber in specie mit transigiret worden, wir auch der Regul daß ein allgemeiner Verzicht nicht gültig, wann kein absonderlicher vorhergegangen und wie sie sonsten Nahmen geben können oder mögen. Treulich sonder Gefährde, Uhrkundliche ist dieser Kauf Contract biß [11] zu höchstgedachter Ihr. Churfürst. Durchl. Unsers gnädigsten Herrn Ratification also zu Pappier gebracht von beyderseits resp. Herrn Commissarien und Contrahenten unterschrieben und besiegelt worden. So geschehen zu Dreßden am 12. July 1692.

Wolff Dietrich von Erdmansdorff

Rudolph August Edler von der Planitz

Johann Georg Börner

Bl. 11(unten)-14 Konfirmierung des Kaufvertrags durch Johann Georg IV. am 18.7.1692