Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung
Abkürzung:
Art: Völkerrechtlicher Vertrag
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie: kulturelle Vereinbarung
Fundstelle: Bundesgesetzblatt (Deutschland), Jahrgang 1983, Teil II, Nr. 33 (Tag der Ausgabe 29. Dezember 1983), Seite 833–834
Fassung vom: 11. Juli/20. Oktober 1983
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 5. Dezember 1983
Inkrafttreten: 1. September 1983
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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Bekanntmachung

Bekanntmachung über eine Ergänzung der Anlage zu Artikel II des deutsch-französischen Abkommens über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung
Vom 5. Dezember 1983


Durch Vereinbarung vom 11. Juli/20. Oktober 1983 ist das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Prüfungszeugnisse nach Artikel II Abs. 2 des Abkommens vom 16. Juni 1977 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Gleichwertigkeit von Prüfungszeugnissen in der beruflichen Bildung (BGBl. 1977 II S. 755) mit Wirkung vom 1. September 1983 wie folgt ergänzt worden:

Bezeichnung des deutschen Prüfungszeugnisses Bezeichnung des französischen Prüfungszeugnisses
4. Zeugnis über das Bestehen der Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechaniker 4. Certificat d’aptitude professionnelle mécanicien réparateur d’automobiles
5. Zeugnis über das Bestehen der Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugelektriker 5. Certificat d’aptitude professionnelle électricien d’automobiles
6. Zeugnis über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Zimmerer 6. Certificat d’aptitude professionnelle charpentier en bois: structures, escaliers, coffrages
7. Zeugnis über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in den Ausbildungsberufen
a) Maurer
b) Beton- und Stahlbetonbauer
7. Certificat d’aptitude professionnelle constructeur en maçonnerie et béton armé
8. Zeugnis über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 8. Certificat d’aptitude professionnelle carreleur mosaiste
9. Zeugnis über das Bestehen der Abschlußprüfung oder Gesellenprüfung in dem Ausbildungsberuf Stukkateur 9. Certificat d’aptitude professionnelle plâtrier


Bonn, den 5. Dezember 1983
Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag
Dr. Bertele