Bekanntmachung über die Thronentsagung des Kaisers und den Thronverzicht des Kronprinzen

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung über die Thronentsagung des Kaisers und den Thronverzicht des Kronprinzen
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich: Deutsches Reich
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstelle: Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger, Nr. 267, 1918, S. 1
Fassung vom:
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 9. November 1918
Inkrafttreten: 9. November 1918
Anmerkungen:
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Quelle: 1000 Schlüsseldokumente zur Deutschen Geschichte im 20. Jahrhundert = Commons
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Amtliches.

Der Kaiser und König hat sich entschlossen, dem Throne zu entsagen.

Der Reichskanzler bleibt noch solange im Amte, bis die mit der Abdankung des Kaisers, dem Thronverzicht des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen und der Einsetzung der Regentschaft verbundenen Fragen geregelt sind. Er beabsichtigt, dem Regenten die Ernennung des Abgeordneten Ebert zum Reichskanzler und die Vorlage eines Gesetzentwurfes wegen der sofortigen Ausschreibung allgemeiner Wahlen für eine verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung vorzuschlagen, der es obliegen würde, die künftige Staatsform des deutschen Volkes einschließlich der Volksteile, die ihren Eintritt in die Reichsgrenzen wünschen sollten, endgültig festzustellen.

Berlin, den 9. November 1918.

Der Reichskanzler.
Max Prinz von Baden.