Bekanntmachung über die Erweiterung der Ausbildung am Deutsch-Französischen Hochschulinstitut für Technik und Wirtschaft Saargemünd
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Bekanntmachung
Durch Verbalnotenwechsel vom 26. Juli 1985/17. Januar 1986 ist nach Artikel II Abs. 2 Satz 2 des Abkommens vom 15. September 1978 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung des Deutsch-Französischen Hochschulinstituts für Technik und Wirtschaft Saargemünd (BGBl. II S. 1245) vereinbart worden, die Ausbildung an dem Institut auf die Fachrichtung Bauingenieurwesen auszudehnen. Diese Erweiterung findet mit Beginn des Wintersemesters 1985/86 Anwendung.
- Bonn, den 18. Februar 1987
Im Auftrag
Dr. Oesterhelt