Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der finnischen Silbermünzen betreffend
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(Nr. 1017.) Bekanntmachung, das Verbot des Umlaufs der finnischen Silbermünzen betreffend. Vom 16. Oktober 1874.
Auf Grund des Artikels 13 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath nachstehende Bestimmung getroffen:
- Die finnischen Silbermünzen (Stücke zu 2 und zu 1 Markka und Stücke zu 50 und zu 25 Penniä) dürfen in Zahlung weder gegeben noch genommen werden.
- Berlin, den 16. Oktober 1874.