Bekanntmachung, betreffend die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1903, Nr. 21, Seite 211
Fassung vom: 28. April 1903
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Mai 1903
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2957.) Bekanntmachung, betreffend die von dem Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle. Vom 28. April 1903.

Auf Grund des § 57 Abs. 2 und des § 64 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, vom 19. Juni 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 227) sowie des § 16 des Gesetzes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876 (Reichs-Gesetzbl. S. 4) bestimme ich folgendes:

Eintragungen in die vom Stadtrate zu Leipzig geführte Eintragsrolle werden fortan im Deutschen Reichsanzeiger öffentlich bekannt gemacht.
Berlin, den 28. April 1903.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Nieberding.