Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse der höheren Lehranstalten

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 2, Seite 38
Fassung vom: 22. Januar 1873
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 1. Februar 1873
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 903.) Bekanntmachung, betreffend die künftige Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 22. Januar 1873.

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Veröffentlichung der Verzeichnisse derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, fortan nicht mehr durch das Reichsgesetzblatt, sondern durch das Centralblatt für das Deutsche Reich erfolgen wird.

Berlin, den 22. Januar 1873.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Delbrück.