Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. Juni 1900

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 22, Seite 300
Fassung vom: 15. Juni 1900
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. Juni 1900
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Quelle: Scan auf Commons
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(Nr. 2682.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. Juni 1900.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VI. Ausgabe vom 1. Januar 1900, Reichs-Gesetzbl. von 1900 S. 11), ist unter „Oesterreich und Ungarn.“ wie folgt abgeändert worden:

1. Unter „I. Im Reichsrathe vertretene Königreiche und Länder (einschließlich Liechtenstein). ist die Nr. 2 (Lokalbahn Auspitz) gestrichen und unter Nr. 15a nachgetragen worden:
„15a. Lokalbahn Raspenau–Weißbach.“
2. Unter „II. Ungarn. lautet die Nr. 12 nunmehr:
„12. Slavonische Drauthalbahn.“
Berlin, den 15. Juni 1900.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.