Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. Mai 1899
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(Nr. 2575.) Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 13. Mai 1899.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das internationale Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (V. Ausgabe vom 1. Januar 1898, Reichs-Gesetzbl. von 1898 S. 7), ist unter „Schweiz. A.“ mit Wirkung vom 4. Juni d. J. wie folgt zu ergänzen:
- 16. Önsingen–Balsthal.
- Berlin, den 13. Mai 1899.