Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 5. November 1909

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1909, Nr. 59, Seite 962–964
Fassung vom: 5. November 1909
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 16. November 1909
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3680.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 5. November 1909.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Februar 1909, Reichs-Gesetzbl. S. 280 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:

I. 1. Im Abschnitt „Österreich und Ungarn. I. Im Reichsrate vertretene Königreiche und Länder,“ hat die Ziffer 13 folgende Fassung erhalten:
„13. Niederösterreichische Landesbahnen, bestehend aus den Linien:
Gänserndorf–Mistelbach; [963]
Gmünd–Litschau–Heidenreichstein und Gmünd–Groß-Gerungs;
Korneuburg–Ernstbrunn–Hohenau und Dobermannsdorf–Poysdorf;
Neunkirchen L.-B.–Willendorf;
St. Pölten–Kirchberg a. d. P.–Mank–Mariazell–Gußwerk mit der Abzweigung Ober-Grafendorf–Ruprechtshofen;
Siebenbrunn–Leopoldsdorf–Engelhartstetten mit der Abzweigung Breitstetten–Orth;
Zistersdorf–Dobermannsdorf.“
2. Die Nummern 14, Österreichische Nordwestbahn, 15, Österreichisch-Ungarische Staatseisenbahn-Gesellschaft und 21, Südnorddeutsche Verbindungsbahn, sind gestrichen;
die Nummern 16 bis 20 haben die Bezeichnungen 14 bis 18,
die Nummern 22 bis 52 die Bezeichnungen 19 bis 49 erhalten.
3. Die Nummer 15 (neu) „Salzburger Eisenbahn- und Tramway-Gesellschaft“ hat folgenden Zusatz erhalten:
„mit Ausschluß der Kleinbahn der Stadtgemeinde Salzburg.“
4. Als neue Nummer ist eingefügt:
„50. bei Piltsch bis Troppau.“
5. Die Nummern 53 bis 56 haben die Nummern 51 bis 54 erhalten.
6. Unter C. Bahnstrecken, welche sich im Betriebe der Bosnisch-Herzegowinischen Staatsbahnen befinden“ ist als neue Nummer 55 eingefügt:
„55. Metkovic–Landesgrenze bei Gabela.“
7. Die bisherigen Nummern 57 bis 59 haben die Nummern 56 bis 58 erhalten.
II. Unter Italien. A. ist mit Wirkung vom 26. Oktober d. J. neu hinzugefügt:
„5b. Die Valsugana-Eisenbahn.“
III. Die Verschiebung der Nummernfolge der österreichischen Bahnstrecken hat nachstehende Änderungen in den Anmerkungen erforderlich gemacht:
1. Zu Abschnitt „Deutschland“. Bei „Österreich“ sind die Worte: „Ziffer 29 bis und mit 52“ geändert in:
„Ziffer 26 bis und mit 50.“
2. Zu Abschnitt „Italien“. Bei „Österreich“ sind die Ziffern 25, 26, 27, 28. geändert in:
22, 23, 24, 25. [964]
3. Zu Abschnitt „Rumänien“. Bei „Österreich“ ist die Ziffer 56 geändert in 54.
4. Zu Abschnitt „Rußland“. Bei „Österreich“ sind die Ziffern 53, 54, 55. geändert in:
51, 52, 53.
Berlin, den 5. November 1909.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.