Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 30. Dezember 1907

Gesetzestext
korrigiert
Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1908, Nr. 1, Seite 4
Fassung vom: 30. Dezember 1907
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 8. Januar 1908
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Commons
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(Nr. 3403.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 30. Dezember 1907.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf die das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1907, Reichs-Gesetzbl. 1907 S. 41 ff.), ist, wie folgt, geändert worden:

Unter „Deutschland.“ ist in der Abteilung A. II., Nr. 87, mit Wirkung vom 16. Dezember 1907, nachgetragen:
f) Weimar–Berka–Blankenhain;
g) Weimar–Rastenberg.
Der jetzige Buchstabe f erhält die Bezeichnung h.
Berlin, den 30. Dezember 1907.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
Schulz.