Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 25. April 1905

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1905, Nr. 17, Seite 252
Fassung vom: 25. April 1905
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 28. April 1905
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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Quelle: Scans auf Commons
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(Nr. 3127.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 25. April 1905.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (Ausgabe vom Januar 1905, Reichs-Gesetzbl. von 1905 S. 157), ist, wie folgt, geändert worden:

Unter „Italien“ A. Ziffer 4 ist nachgetragen:
l) Ferrara−Copparo.
Berlin, den 25. April 1905.
Der Reichskanzler.

Im Auftrage:
von Misani.