Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. August 1903
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(Nr. 2986.) Bekanntmachung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 15. August 1903.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, auf welche das Internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr Anwendung findet (VIII. Ausgabe 1903, Reichs-Gesetzbl. von 1903 S. 125 ff.), ist wie folgt abgeändert worden.
- I. Unter „Deutschland.“
- 1. Die Nr. 14 lit. f. hat die Bezeichnung
- Stadtamhof−Donaustauf−Wörth
- erhalten. [270]
- 2. Die Nummern 11, 27, 46, 56, 70, 83 und 90 lit. b sind gestrichen, nachdem die daselbst aufgeführten Eisenbahnen in das Eigentum und in den Betrieb der Königlich Preußischen Staatseisenbahnen übergegangen sind.
- 3. Bei Nr. 90 sind die Buchstaben c bis f in b bis e abgeändert.
- 4. Hinter Nr. 130 ist nachgetragen:
- 131. Die von der Holländischen Eisenbahngesellschaft betriebene Strecke von der niederländisch-deutschen Grenze bei Alstätte bis Ahaus.
- 1. Die Nr. 14 lit. f. hat die Bezeichnung
- II. Unter „Österreich und Ungarn. I. A.“
- In Nr. 17 ist nachgetragen
- g) Kühnsdorf−Eisenkappel.
- Die bisherigen Buchstaben g und h sind in h und i abgeändert.
- In Nr. 17 ist nachgetragen
- III. Unter „Niederlande.“ ist in der Anmerkung am Schlusse hinter Nr. 130 noch 131 hinzugefügt.
- IV. Unter „Rußland. C.“ haben die Nummern 35 und 36 folgende Fassung erhalten:
- 35. bei Prostken bis Grajewo,
- 36. bei Illowo bis Mlawa.
- Berlin, den 15. August 1903.