Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1885, Nr. 11, Seite 82
Fassung vom: 12. März 1885
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. April 1885
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 1596.) Bekanntmachung, betreffend die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen. Vom 12. März 1885.

Auf Grund des §. 31 der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich hat der Bundesrath beschlossen:

Die Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Seeschiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrteischiffen, vom 25. September 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 660) erhält hinter §. 6 folgenden Zusatz:

§. 6a.

Für die Zulassung als Schiffer auf kleiner Fahrt mit Hochsee-Fischereifahrzeugen genügt bis auf Weiteres der Nachweis der im §. 6 vorgeschriebenen Fahrzeit.
Berlin, den 12. März 1885.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

von Boetticher.