Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Brasilien wegen gegenseitigen Markenschutzes

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Brasilien wegen gegenseitigen Markenschutzes.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 12, Seite 406
Fassung vom: 28. Februar 1877
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 7. März 1877
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(Nr. 1176.) Bekanntmachung, betreffend die Uebereinkunft mit Brasilien wegen gegenseitigen Markenschutzes. Vom 28. Februar 1877.

Zwischen dem Deutschen Reich und Brasilien ist durch Auswechselung von Erklärungen der beiderseitigen Regierungen eine Uebereinkunft dahin getroffen worden:

daß in Bezug auf die Bezeichnung der Waaren oder der Verpackung der letzteren, sowie bezüglich der Fabrik- oder Handelsmarken die Angehörigen des Deutschen Reichs in Brasilien und die brasilianischen Staatsangehörigen in Deutschland denselben Schutz wie die eigenen Angehörigen genießen sollen, daß ferner die Angehörigen eines jeden der beiden vertragschließenden Länder, um ihren Marken den Schutz zu sichern, die in dem anderen Lande durch Gesetze oder Verordnungen vorgeschriebenen Bedingungen und Förmlichkeiten zu erfüllen haben.
Dies wird mit Bezug auf §. 20 des Gesetzes über Markenschutz vom 30. November 1874 hierdurch veröffentlicht.
Berlin, den 28. Februar 1877.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
Eck.