Bekanntmachung, betreffend die Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer

Gesetzestext
fertig
Titel: Bekanntmachung, betreffend die Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1886, Nr. 5, Seite 60
Fassung vom: 15. März 1886
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 20. März 1886
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
aus: {{{HERKUNFT}}}
Quelle: Scan auf Commons
Editionsrichtlinien zum Projekt
Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia
Bild
[[Bild:{{{BILD}}}|200px]]
Um eine Seite zu bearbeiten, brauchst du nur auf die entsprechende [Seitenzahl] zu klicken. Weitere Informationen findest du hier: Hilfe
[[Index:|Indexseite]]

[60]


(Nr. 1639.) Bekanntmachung, betreffend die Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer. Vom 15. März 1886.

Die nach der Bekanntmachung vom 22. November 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 271) zur Ausgabe gelangenden Stempelmarken zur Entrichtung der Wechselstempelsteuer werden fortan in grüner statt in violetter Farbe hergestellt werden. Die in der letztbezeichneten Farbe angefertigten Marken behalten ihre Giltigkeit. Mit der Ausgabe der grünen Marken wird am 1. April d. J. begonnen werden.

Berlin, den 15. März 1886.
Der Reichskanzler.

In Vertretung:
von Burchard.