Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse

Gesetzestext
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Titel: Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse.
Abkürzung:
Art:
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1871, Nr. 23, Seite 126
Fassung vom: 1. Juni 1871
Ursprungsfassung:
Bekanntmachung: 8.Juni 1871
Inkrafttreten:
Anmerkungen:
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(Nr. 650.) Bekanntmachung, betreffend die Reichs-Hauptkasse. Vom 1. Juni 1871.

Die Generalkasse des Norddeutschen Bundes, welche gegenwärtig die Central-Kassengeschäfte für das Deutsche Reich wahrzunehmen hat, wird künftig die Benennung

Reichs-Hauptkasse

führen.

Berlin, den 1. Juni 1871.
Der Reichskanzler.

Fürst v. Bismarck.